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Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen
nach § 87 b, SGB XI (für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen)

Die Betreuung und Begleitung von älteren, verwirrten Menschen gehört für uns mit zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Pflege und Betreuung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass pflegebedürftige Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf haben.

Dieser Aufgabe kommen wir im Zuge des § 87b SGB XI gerne nach, indem wir eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch Betreuungsassistenten anbieten. Dies ermöglicht uns, Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für die betroffenen Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für unsere Heimbewohner führt.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen werden von der Einrichtung durch die festgestellten Voraussetzungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
Unsere Betreuungsassistenten  sind  zusätzliche Beschäftigte,  die speziell zur Beschäftigung und Betreuung demenzkranker Bewohner in unserem Hause beschäftigt sind und deren Aufgabe es ist, unsere Bewohner zu begleiten und zu betreuen. Durch ihre Anwesenheit werden Ängste abgebaut und Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.

In unserer Einrichtung wurde hierzu ein spezielles Betreuungskonzept ausgearbeitet.

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